Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung gilt für die Klivantis-Hauptwebseite unter klivantis.ai.
Ob die bulgarische Zugänglichkeitsgesetzgebung (Закон за изискванията за достъпност на продуктите и услугите, Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882) auf diese Seite rechtlich verpflichtend anwendbar ist, ist nicht abschließend geklärt: Sie ist in erster Linie eine Marketing-/Lead-Generierungs-Seite mit manueller Terminvereinbarung, keine E-Commerce-Bestellstrecke im engeren Sinn der Richtlinie. Die folgenden Angaben zur WCAG-2.1-AA-Umsetzung erfolgen daher vorsorglich und als gute Praxis, unabhängig von dieser rechtlichen Einordnung.
1. Stand der Vereinbarkeit
Wir haben diese Webseite mit dem Ziel entwickelt, die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem: durchgängige Tastaturbedienbarkeit, sichtbare Fokus-Indikatoren, ausreichende Farbkontraste, semantisches HTML mit korrekter Überschriftenstruktur, alternative Texte für Bilder, ein „Zum Inhalt springen"-Link sowie die Berücksichtigung von prefers-reduced-motion für Nutzer, die reduzierte Bewegung bevorzugen.
Diese Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung während der Entwicklung, nicht auf einer externen, unabhängigen Prüfung. Eine formelle externe Prüfung ist bislang nicht erfolgt.
2. Bekannte Einschränkungen
- Die Terminfindung für das Erstgespräch erfolgt bewusst nicht über ein automatisiertes Buchungs-Widget, sondern manuell nach Ihrer Kontaktanfrage - dadurch entfällt eine mögliche Fehlerquelle durch Drittanbieter-Buchungstools.
- Diese Erklärung wird bei größeren inhaltlichen oder strukturellen Änderungen der Webseite aktualisiert.
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im August 2026 im Rahmen der Entwicklung dieser Webseite erstellt.
4. Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@klivantis.ai. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Rückmeldung.
5. Schlichtungsverfahren
Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige bulgarische Marktüberwachungsbehörde wenden: Комисия за защита на потребителите (KZP, Kommission für Verbraucherschutz), zuständig nach dem bulgarischen Gesetz über die Zugänglichkeitsanforderungen an Produkte und Dienstleistungen (Закон за изискванията за достъпност на продуктите и услугите, in Kraft seit 28.06.2025, Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882), kzp.bg.
Stand: August 2026.